Leistungsangebot Traumapädagogische ambulante Hilfen zur Erziehung im Landkreis Rostock
Jugendhilfe – Unterstützung für traumatisierte Kinder, Jugendliche und Familien

Erziehungsberatung § 28 SGB VIII
Die Erziehungsberatung unterstützt Kinder, Jugendliche und Familien bei belastenden Erfahrungen und traumabedingten Herausforderungen im Alltag. Ziel ist es, Verhaltensweisen besser zu verstehen, emotionale Sicherheit zu fördern und Eltern sowie Kinder im Umgang mit Belastungen zu stärken. Die Beratung bietet einen geschützten Rahmen, um individuelle Lösungen zu entwickeln und neue Perspektiven für ein stabiles Miteinander zu schaffen.

Erziehungsbeistandschaft § 30 SGB VIII
Die Erziehungsbeistandschaft begleitet Kinder und Jugendliche in belastenden Lebenssituationen und unterstützt sie dabei, emotionale Stabilität, Selbstvertrauen und neue Handlungsmöglichkeiten zu entwickeln. Im traumapädagogischen Kontext stehen eine verlässliche Beziehung, das Verstehen traumabedingter Verhaltensweisen sowie die Stärkung von Ressourcen im Mittelpunkt.

Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung § 35 SGB VIII
Die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene mit besonderem Unterstützungsbedarf und traumatischen Belastungserfahrungen. Durch eine enge, verlässliche Begleitung werden Stabilität, Selbstwirksamkeit und neue Perspektiven für den Alltag und die persönliche Entwicklung gefördert.

Eingliederungshilfe § 35a SGB VIII
Die Eingliederungshilfe unterstützt Kinder und Jugendliche, die durch seelische Belastungen oder Traumafolgen in ihrer Entwicklung und Teilhabe beeinträchtigt sind. Ziel ist es, emotionale Stabilität zu fördern, Ressourcen zu stärken und die Teilhabe am sozialen, schulischen und familiären Leben zu unterstützen.

Beratung von Pflegefamilien, § 37a SGB VIII
Die Beratung und Unterstützung von Pflegefamilien hilft dabei, traumabedingte Verhaltensweisen von Kindern besser zu verstehen und Sicherheit sowie stabile Beziehungen im Alltag zu fördern. Pflegepersonen erhalten fachliche Begleitung, Entlastung und Unterstützung im Umgang mit den besonderen emotionalen Bedürfnissen traumatisierter Kinder und Jugendlicher.

Hilfe für junge Volljährige, § 41 SGB VIII
Die Hilfe für junge Volljährige unterstützt junge Erwachsene in belastenden Lebenssituationen beim Übergang in ein selbstständiges Leben. Im traumapädagogischen Kontext stehen Stabilisierung, Orientierung, die Stärkung von Selbstwirksamkeit sowie die Bewältigung traumatischer Erfahrungen im Mittelpunkt.
Beratungsgespräch - unverbindlich und vertraulich
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Variante 2
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§ 28 SGB VIII
Erziehungsberatung
Die Erziehungsberatung unterstützt Kinder, Jugendliche und Familien bei belastenden Erfahrungen und traumabedingten Herausforderungen im Alltag.
§ 30 SGB VIII
Erziehungsbeistandschaft
Die Erziehungsbeistandschaft begleitet Kinder und Jugendliche in belastenden Lebenssituationen und unterstützt sie dabei, emotionale Stabilität, Selbstvertrauen und neue Handlungsmöglichkeiten zu entwickeln.
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